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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Entwurf des vierten Lärmaktionsplans

  • Stand: März 2024

  • Stadtgebiet Meschede

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat am 14.03.2024 die Annahme des Entwurfes des Lärmaktionsplanes 2024 beschlossen und den Bürgermeister beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG durchzuführen.

Der Lärmaktionsplan 2024 bezieht sich auf zwei Trassen, nämlich Trasse I und Trasse II, an denen die sogenannten „Auslösewerte“ überschritten werden, welche die Pflicht zur Lärmaktionsplanung auslösen. Die Trassen I und II sind in der Anlage der Bekanntmachung kenntlich gemacht.

Um der Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit zu geben, an der Ausarbeitung und der Überprüfung des Lärmaktionsplanes 2024 mitzuwirken und der Öffentlichkeit eine Gelegenheit zu Vorschlägen und Stellungnahmen zu geben, liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 gem. § 47d Abs. 3 BImSchG in der Zeit von

Freitag, dem 22. März 2024 bis Mittwoch, dem 24. April 2024 einschließlich

im Technischen Rathaus, Sophienweg 3, Fachbereich Planung und Bauordnung im Flur des Erdgeschosses öffentlich aus und kann während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Das Technische Rathaus ist montags, dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 17 Uhr geöffnet. Darüber hinaus können die ausgelegten Unterlagen im Downloadbereich abgerufen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planung@meschede.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. Postweg). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Gute Anregungen aus der Bevölkerung sind jederzeit willkommen.

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